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   FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01   

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FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01 (https://dejure.org/2004,13913)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 K 375/01 (https://dejure.org/2004,13913)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 7 K 375/01 (https://dejure.org/2004,13913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerberichtigung bei teilweisem Verkauf des einzigen Betriebsgrundstücks an Nichtunternehmer und Nutzung des verbleibenden Miteigentumsanteils im Rahmen einer GbR; Bestimmung des Kalenderjahres der erstmaligen Verwendung eines Grundstücks; Auswirkungen der Änderung ...

  • Judicialis

    UStG 1996 § 15a Abs. 1 S. 1; ; UStG 1996 § ... 15a Abs. 1 S. 2; ; UStG 1996 § 15a Abs. 4; ; UStG 1996 § 15a Abs. 6a; ; UStG 1996 § 1 Abs. 1a S. 1; ; UStG 1996 § 1 Abs. 1a S. 2; ; UStG 1996 § 15 Abs. 1; ; UStG 1996 § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerberichtigung bei teilweisem Verkauf des einzigen Betriebsgrundstücks an Nichtunternehmer und Nutzung des verbleibenden Miteigentumsanteils im Rahmen einer GbR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerberichtigung bei teilweisem Verkauf des einzigen Betriebsgrundstücks an Nichtunternehmer und Nutzung des verbleibenden Miteigentumsanteils im Rahmen einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1293
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.10.1998 - V R 69/97

    Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Die der Umsatzsteuerrichtlinie - UStR - zu Grunde liegenden Urteile des BFH vom 26. Januar 1994 (III R 39/91) und vom 15. Oktober 1998 (V R 69/97) seien auf den Streitfall nicht anwendbar, da dort stets ein Grundstück im Ganzen eingebracht worden sei.

    Bei Einbringung eines Betriebes in eine Gesellschaft liegt nach Umsatzsteuerrichtlinie - UStR - 5 Abs. 1 Satz 8 eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht mit dinglicher Wirkung übertragen, sondern an die Gesellschaft vermietet oder verpachtet werden (unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 - V R 69/97, BStBl II 1999, 41).

    Zwar trifft es zu, dass in den bisher vom BFH entschiedenen Fällen stets ein ganzes Grundstück in eine Gesellschaft eingebracht wurde (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 - V R 69/97, a.a.O.).

  • BFH, 23.07.1964 - V 290/61 U

    Vorliegen eines Eigenverbrauchs bei Einbringen eines Betriebsvermögen mit

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Ausreichend ist, dass das Grundstück nur zur Nutzung in die Gesellschaft eingebracht wird (BFH-Urteil vom 23. Juli 1964 - V 290/61 U, BStBl III 1964, 536).
  • BFH, 26.01.1994 - III R 39/91

    Soll ein Betrieb zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden,

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Die der Umsatzsteuerrichtlinie - UStR - zu Grunde liegenden Urteile des BFH vom 26. Januar 1994 (III R 39/91) und vom 15. Oktober 1998 (V R 69/97) seien auf den Streitfall nicht anwendbar, da dort stets ein Grundstück im Ganzen eingebracht worden sei.
  • BFH, 16.05.2002 - V R 56/00

    Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Die Änderung dieser Absicht führt zu keiner Änderung der Steuerfestsetzung für die Vorauszahlungszeiträume I/II 1997, wohl aber zu der vom Beklagten vorgenommenen Berichtigung nach § 15 a Abs. 4 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 - V R 56/00, BFH/NV 2002, 1265).
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 85/92

    Eigenverbrauch und Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG bei der

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Nach der Vorstellung des Klägers besteht allenfalls eine reine Innengesellschaft mit seinem Sohn, während er allein die Verwaltung des Grundstücks durchführt, in dem er z.B. die Mieten einnimmt etc. Entsprechend beurteilt der BFH die Situation, wenn der Unternehmer dem Unternehmen durch Einräumung von Miteigentum einen Teil entnimmt, den ihm verbleibenden Teil aber mit Zustimmung des Miteigentümers weiter unternehmerisch verwendet (Urteil vom 27. April 1994 - XI R 85/92, BStBl II 1995, 30, 31).
  • BFH, 20.07.1988 - X R 8/80

    Zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus der Errichtung eines Gebäudes, dessen

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Geht der Eigenverbrauch der ersten bestimmungsgemäßen Verwendung für entgeltliche Leistungen voraus, so zählt bereits die Verwendung für diesen Eigenverbrauch (BFH-Urteil vom 20. Juli 1988,BStBl II 1988, 1012).
  • BFH, 25.04.2002 - V R 58/00

    Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Wird ein Wirtschaftsgut Gebäude (teilweise) durch wirtschaftlich selbständige Umsätze in Gebrauch genommen (Vermietung von Gebäudeteilen nach Baufortschritt), so beginnt insoweit ein selbständiger Berichtigungszeitraum (BFH-Urteil vom 25. April 2002 - V R 58/00, BFHE 200, 434, BStBl II 2003, 435).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Ist der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 9 a UStG ausgeschlossen, kommt es auf eine spätere Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht mehr an (BFH-Urteil vom 8. März 2001 - V R 24/98, BFH/NV 2001, 876).
  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Daher lägen entweder zwischen der Gesellschaft und den Miteigentümern entgeltliche Beziehungen vor oder die Vermietungstätigkeit sei den Eigentümern rechtlich zuzurechnen (unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 25. Mai 2000 - V R 66/99, DStR 2000, 1246).
  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01
    Damit war das Grundstück auch wesentliche Betriebsgrundlage (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 - V R 10/01, DStR 2002, 1988).
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